Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Fotosatzstudio Bauer selbst im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebote und Auftragserteilung
Die Angebote des Fotosatzstudio Bauer sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger oder im Wege der Fernübertragung übermittelt werden. Aufträge und Vereinbarungen erlangen Verbindlichkeit ausschließlich erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Fotosatzstudio Bauer. Dabei stehen Auslieferung und Rechnungserteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
2.1. Aufträge, die als Angebote gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, kann das Fotosatzstudio Bauer innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2.2. Geringfügige Abweichung von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Leistungen dienen.
2.3. Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweise, zu liefernde Arbeitsergebnisse, Entgelt, Ausführungsfrist, Abnahmebedingungen) ist die Auftragsbestätigung oder, soweit eine solche nicht vorliegt, das Angebot des Fotosatzstudio Bauer maßgebend.
2.4. Auftragserteilungen sollten schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.
3. Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen bei der Erstellung von Fotosatz.
3.1. Jeder dem Fotosatzstudio Bauer erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfaßt, ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist.
3.2. Entwürfe und Werkzeichnungen sind urheberrechtlich zu Gunsten des Fotosatzstudio geschützt. Sie dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
3.3. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Fotosatzstudio Bauer und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
3.4. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm das Fotosatzstudio Bauer in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 Urhebergesetz ein.
3.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
4. Herstellung und Prüfung von Druckvorlagen (Filme/Adobe PDFs/digitale Daten)
Das Fotosatzstudio Bauer übernimmt keine Haftung bei unkontrollierter Freigabe zur Weiterverarbeitung.
4.1. Alle Daten, die dem Fotosatzstudio Bauer zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein. Das Fotosatzstudio Bauer übernimmt ferner die Herstellung von Druckvorlagen (Filme/Adobe PDFs/digitale Daten) auf der Grundlage von Manuskripten, Daten oder Entwürfen, die der Auftraggeber auf sonstige Weise zur Verfügung stellt und die das Fotosatzstudio erst noch auf Datenträger erfaßt, realisiert und gesetzt werden müssen (vgl. auch Ziff. 3.).
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vom Fotosatzstudio Bauer gelieferten Filme, Disketten, CDs, FTPUploads oder Ausdrucke vor der Weiterverarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach rügelosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfzeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden haftet das Fotosatzstudio Bauer nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Drucken) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach der Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt eine Haftung des Fotosatzstudio Bauer auf den Auftragswert der fehlerhaften Seite/Gestaltung/Fotosatz/Anzeige innerhalb des Auftrages beschränkt.
4.3. Das Fotosatzstudio Bauer haftet weder für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisung, noch für den Verlust von Daten während der Auftragsausführung, da eine besondere Sicherung der Daten ohne ausdrücklichen Auftrag an das Fotosatzstudio Bauer nicht erfolgt. Im Falle von Datenverlusten hat der Auftraggeber dem Fotosatzstudio Bauer eine weitere Sicherungskopie zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen.
4.4. Der Auftraggeber ist dem Fotosatzstudio Bauer zum Schadensersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.
5. Elektronische Datenträger – Datensicherung – Datenlieferung
5.1. Bei Aufträgen (Herstellung von Druckvorlagen (Adobe PDFs/Filme/druckreife Daten) auf Basis vom Auftraggeber gelieferter Dateien) und Scanaufträgen (Auslieferung gescannter Bilddateien auf Datenträgern an den Auftraggeber) werden die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an das Fotosatzstudio Bauer nach Auslieferung und Abnahme durch den Auftraggeber gelöscht. Insoweit wird keine Haftung für den Verlust von Daten übernommen. Der Auftraggeber sollte eine Sicherungskopie behalten.
5.2. Bei allen sonstigen Aufträgen werden die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an das Fotosatzstudio Bauer nach Ablauf von zwei Monaten gelöscht.
5.3. Wird vom Auftraggeber der Auftrag zur Archivierung der Auftragsdateien erteilt, gelten die Vereinbarungen für den Archivierungsservice, die dem Auftraggeber bei Abschluß des Archivierungsvertrages ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden.
5.4. Die Herausgabe von Auftragsdateien des Fotosatzstudio Bauer erfolgt, wenn dies der Auftraggeber bei der Auftragserteilung ausdrücklich angegeben hat. Für das Zusammenstellen und Kopieren der Auftragsdateien auf die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Datenträger berechnet das Fotosatzstudio Bauer eine Aufwandsentschädigung zum Stundensatz gemäß aktueller Preisliste.
5.5. Alle Datenlieferungen des Fotosatzstudio Bauer nach Auftragsfertigstellung an den Auftraggeber oder dessen weiterverarbeitenden Dienstleister (z.B. Druckerei) erfolgt als Datenträger (CD od. DVD), digital per FTP/Email (Internetversand). Der Versand als Datenträger (CD od. DVD) gehen zu Lasten des Auftraggebers (Postversand, Overnight bzw Telefonkosten) und werden gesondert abgerechnet Alle Datenlieferungen des Fotosatzstudio Bauer durchlaufen einen Computerviruscheck, auf Basis von regelmäßig aktualisierten Virenprogrammen, der Auftraggeber, sowie dessen weiterverarbeitender Dienstleister (z.B. Druckerei), sind ihrerseits verpflichtet sich gegen Computerviren zu schützen. Das Fotosatzstudio Bauer haftet nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen.
6. Sonder- und Fremdleistungen
6.1. Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Auch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt.
6.2. Vorarbeiten, wie z. B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und Muster, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
6.3. Das Fotosatzstudio Bauer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Fotosatzstudio Bauer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Fotosatzstudio Bauer im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.
7. Beendigung des Auftrages
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
8. Vergütung – Zahlungsbedingungen
8.1. Sämtliche Angebote und Preisangaben erfolgen in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Fotosatzstudio Bauer nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die dem Fotosatzstudio Bauer zustehende Vergütung ist sofort ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist das Angebot des Fotosatzstudio Bauer bei Auftragserteilung, das Gegenstand des Vertrages ist.
8.2. Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; ihre Entgegennahme erfolgt zahlungshalber. Die Tilgung unserer Forderungen tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto ein.
8.3. Nach Aufwand abgerechnete Leistungen stellen wir in monatlichen Abschlagszahlungen in Rechnung.
8.4. Bei vereinbarter Pauschalvergütung ist das Entgelt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, zu 40 % bei Vertragsschluß und zu 60 % bei Fertigstellung der Leistung fällig.
8.5. Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright/Nutzungshonorar
c) dem Werkzeichnungshonorar. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright.
8.6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber Zinsen in Höhe von 6 Prozent p.a. zu zahlen. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von je 5,– Euro berechnet.
8.7. Bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus dem jeweiligen Auftrag ergebenen Forderungen behält sich das Fotosatzstudio Bauer sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte der von ihr erstellten Rechte vor.
8.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Fotosatzstudio Bauer in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Fotosatzstudio Bauer anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
9. Ausführungsfrist – Lieferung – Verzug – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1. Von dem Fotosatzstudio Bauer angegebene Ausführungsfristen beginnen erst nach Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen und vollständigem Vorliegen der Auftragserteilung.
9.2. Gerät das Fotosatzstudio Bauer aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Setzt der Auftraggeber des Fotosatzstudio Bauer, nachdem sie bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nicht zu, das Fotosatzstudio Bauer haftet nur in Höhe des Auftragswertes der fehlerhaften Seite/Gestaltung/Fotosatz/Anzeige innerhalb des Auftrages.
9.4. Teilleistungen darf der Auftraggeber nur zurückweisen, wenn er nachweist, daß durch den teilweisen Verzug sein Interesse am gesamten Vertrag entfallen ist.
9.5. Die Einhaltung der Ausführungsverpflichtungen durch das Fotosatzstudio Bauer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten (Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers voraus. Eine angemessene Verlängerung der Frist gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen (Mitwirkungs-)Pflichten in Verzug gerät oder erforderliche Angaben nachträglich ändert.
9.6. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist das Fotosatzstudio Bauer berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist das Fotosatzstudio Bauer zur Kündigung berechtigt.
10. Abnahme – Gewährleistung
10.1. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb 1 Woche nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich anzeigt. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
10.2. Weist das Werk bei der Abnahme Mängel auf, die den Gebrauch oder die Tauglichkeit zu dem nach dem vertraglich vorgesehenen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern (wesentliche Mängel), werden diese vom Fotosatzstudio Bauer beseitigt. Kommt das Fotosatzstudio Bauer dieser Verpflichtung nicht binnen einer angemessenen Frist nach, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Verstreichen einer von ihm gesetzten zweimonatigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen.
10.3. Das Fotosatzstudio Bauer versichert, daß das Werk mit Sorgfalt hergestellt ist. Treten während eines Zeitraumes von einem Monat wesentliche Mängel auf, werden diese vom Fotosatzstudio Bauer beseitigt. Diese Verpflichtung zur Mängelbeseitigung bezieht sich ausschließlich auf das vom Fotosatzstudio Bauer hergestellte und unveränderte Werk.
10.4. Die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung gem. Ziff. (9.3.) gilt nur, soweit der Mangel der Risikosphäre dem Fotosatzstudio Bauer zuzurechnen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Stellt sich nach gemeinsamer Prüfung der Parteien heraus, dass ein gerügter Mangel nicht nachweislich vom Fotosatzstudio Bauer zu vertreten ist, hat der Auftraggeber uns die entstandenen Aufwendungen nach den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen zu erstatten.
11. Gesamthaftung – Schadensersatz
11.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers als in Ziffer 10 vorgesehen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Das Fotosatzstudio Bauer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das Fotosatzstudio Bauer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
11.2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Regelung gemäß der vorstehenden Ziffer (11.1.) gilt ferner nicht für Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
11.3. Sofern das Fotosatzstudio Bauer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, haftet sie auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
11.4. Soweit die Haftung vom Fotosatzstudio Bauer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Erfüllungsort – Lieferung – Gerichtsstand
12.1. Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz des Fotosatzstudio Bauer. Dem Auftraggeber werden auf dessen Wunsch die erstellten Werke übersandt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
12.2. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart; das Fotosatzstudio Bauer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Firmen-/Wohnsitzgericht zu verklagen.
13. Schlußbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig herausstellen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch eine neue Vereinbarung ersetzen, die rechtlich zulässig ist und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt. Nimmt das Fotosatzstudio Bauer irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag nicht wahr, so liegt darin kein Verzicht.